Wahltherapie · Rückerstattung

Krankenkasse & Wahltherapie
einfach erklärt.

Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen die Behandlung direkt, reichen die Honorarnote bei Ihrer Kasse ein und bekommen einen Großteil zurück. Hier zeige ich, wie das funktioniert.

Sonnenstrahlen im Wald — Tanjas eigene Naturaufnahme aus der Steiermark
In drei Schritten

Von Ihrer Behandlung zur Rückerstattung.

Der Weg ist einfacher als viele denken. Drei Schritte, und der größte Teil der Therapiekosten kommt zu Ihnen zurück.

  1. 1

    Sie bekommen die Behandlung

    Nach der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Darin stehen Datum, Leistung, Dauer und Betrag: alles, was Ihre Krankenkasse sehen muss.

  2. 2

    Sie reichen die Honorarnote ein

    Zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung (und ggf. der chefärztlichen Bewilligung) geben Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ab. Persönlich, per Post oder über das Online-Portal Ihrer Kasse.

  3. 3

    Die Kasse erstattet zurück

    Rund die Hälfte der Kosten bekommen Sie auf Ihr Konto überwiesen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung ist in vielen Fällen die volle Übernahme möglich.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wahltherapie & Kassen.

  • An der Physiotherapie beteiligt sich die Krankenkasse. Komplementäre Behandlungen werden privat verrechnet.
  • Sie erhalten die Honorarnote nach Abschluss der Behandlung — bei Physio-Verordnungen nach Abschluss der Behandlungsserie.
  • ÖGK und andere Kassen erstatten rund die Hälfte der Kosten zurück.
  • Mit einer ambulanten Zusatzversicherung ist oft die volle Übernahme möglich.
In Zahlen

Wie viel zahlt Ihre Kasse zurück?

Beispiel 60-Minuten-Einheit Physiotherapie: Ich stelle 105,00 € in Rechnung — was die Kasse davon übernimmt, hängt vom Kassenvertragspreis ab.

ÖGK

Österreichische Gesundheitskasse

Honorar
105,00 €
Rückerstattung
− 60,82 €
Ihr Eigenanteil 44,18 €

Kasse übernimmt rund 58 %

BVAEB

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

Honorar
105,00 €
Rückerstattung
− 68,43 €
Ihr Eigenanteil 36,57 €

Kasse übernimmt rund 65 %

SVS

Sozialversicherung der Selbstständigen

Honorar
105,00 €
Rückerstattung
− 53,83 €
Ihr Eigenanteil 51,17 €

Kasse übernimmt rund 51 %

KFA Stmk

Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Stadt Graz / Land Steiermark

Honorar
105,00 €
Rückerstattung
− 46,00 €
Ihr Eigenanteil 59,00 €

Kasse übernimmt rund 44 % · Schätzwerte aus Praxiserfahrung

Stand 2025. ÖGK und BVAEB zahlen einen prozentuellen Anteil des Kassenvertragspreises (Vertragstarif), SVS einen pauschalen Basistarif. KFA Steiermark veröffentlicht keine vollständige Honorarordnung — die Werte stammen aus Praxiserfahrung. Genaue Beträge für Ihren Tarif erfragen Sie bei Ihrer Kasse. Mit ambulanter Zusatzversicherung ist oft die volle Übernahme möglich.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Krankenkasse & Wahltherapeut

Was ist eine Wahltherapeutin?

Eine Wahltherapeutin hat keinen Kassenvertrag. Sie bezahlen die Behandlung direkt und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein.

Wie viel zahlt die ÖGK von der Behandlung zurück?

Wie viel die ÖGK oder andere Kassen erstatten, hängt von der Behandlung und der Kasse ab. Die Honorarnote zur Einreichung erhalten Sie nach Abschluss der Behandlungsserie.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Ja — eine ärztliche Verordnung ist sowohl für die physiotherapeutische Behandlung als auch für die Rückerstattung durch die Krankenkasse notwendig. Ihre Hausärztin oder Ihr Facharzt stellt diese aus. Bei manchen Kassen ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Für komplementäre Behandlungen (Craniosacrale Therapie, TCM, Einzelyoga, Nuad Thai) ist keine ärztliche Verordnung erforderlich — diese vereinbaren Sie direkt mit mir.

Was bringt eine ambulante Zusatzversicherung?

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung ist oft die volle Kostenübernahme möglich. Sie bekommen also 100 % der Honorarnote zurück. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder erfragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung.

Erstatten Kassen Craniosacrale Therapie, TCM oder Nuad Thai?

Nein. Komplementäre Behandlungen (Craniosacrale Therapie, TCM, Einzelyoga, Nuad Thai) werden weder von Krankenkassen noch von Zusatzversicherungen übernommen. Diese Termine verrechne ich direkt mit Ihnen.

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