ÖGK
Österreichische Gesundheitskasse
- Honorar
- 105,00 €
- Rückerstattung
- − 60,82 €
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen die Behandlung direkt, reichen die Honorarnote bei Ihrer Kasse ein und bekommen einen Großteil zurück. Hier zeige ich, wie das funktioniert.
Der Weg ist einfacher als viele denken. Drei Schritte, und der größte Teil der Therapiekosten kommt zu Ihnen zurück.
Nach der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Darin stehen Datum, Leistung, Dauer und Betrag: alles, was Ihre Krankenkasse sehen muss.
Zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung (und ggf. der chefärztlichen Bewilligung) geben Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ab. Persönlich, per Post oder über das Online-Portal Ihrer Kasse.
Rund die Hälfte der Kosten bekommen Sie auf Ihr Konto überwiesen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung ist in vielen Fällen die volle Übernahme möglich.
Beispiel 60-Minuten-Einheit Physiotherapie: Ich stelle 105,00 € in Rechnung — was die Kasse davon übernimmt, hängt vom Kassenvertragspreis ab.
Österreichische Gesundheitskasse
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Sozialversicherung der Selbstständigen
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Stadt Graz / Land Steiermark
Stand 2025. ÖGK und BVAEB zahlen einen prozentuellen Anteil des Kassenvertragspreises (Vertragstarif), SVS einen pauschalen Basistarif. KFA Steiermark veröffentlicht keine vollständige Honorarordnung — die Werte stammen aus Praxiserfahrung. Genaue Beträge für Ihren Tarif erfragen Sie bei Ihrer Kasse. Mit ambulanter Zusatzversicherung ist oft die volle Übernahme möglich.
Eine Wahltherapeutin hat keinen Kassenvertrag. Sie bezahlen die Behandlung direkt und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein.
Wie viel die ÖGK oder andere Kassen erstatten, hängt von der Behandlung und der Kasse ab. Die Honorarnote zur Einreichung erhalten Sie nach Abschluss der Behandlungsserie.
Ja — eine ärztliche Verordnung ist sowohl für die physiotherapeutische Behandlung als auch für die Rückerstattung durch die Krankenkasse notwendig. Ihre Hausärztin oder Ihr Facharzt stellt diese aus. Bei manchen Kassen ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Für komplementäre Behandlungen (Craniosacrale Therapie, TCM, Einzelyoga, Nuad Thai) ist keine ärztliche Verordnung erforderlich — diese vereinbaren Sie direkt mit mir.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung ist oft die volle Kostenübernahme möglich. Sie bekommen also 100 % der Honorarnote zurück. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder erfragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung.
Nein. Komplementäre Behandlungen (Craniosacrale Therapie, TCM, Einzelyoga, Nuad Thai) werden weder von Krankenkassen noch von Zusatzversicherungen übernommen. Diese Termine verrechne ich direkt mit Ihnen.